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Finanzgericht Düsseldorf, 5 K 814/22 G,F

Datum:
19.02.2025
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 814/22 G,F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2025:0219.5K814.22G.F.00
 
Tenor:

Die Gewerbesteuermessbescheide für 2008 und 2010 und die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2008 bis 31.12.2010 vom 4.1.2016 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 25.3.2022 werden dahingehend geändert, dass anstelle der darin enthaltenen einfachen Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren ist. Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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