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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 2085/24 VTa

Datum:
30.09.2025
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2085/24 VTa
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2025:0930.4K2085.24VTA.00
 
Tenor:

Der Tabaksteuerbescheid vom 30.8.2024 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.10.2024 wird in Höhe von 15.694 Euro aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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