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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 1692/24 AO

Datum:
28.01.2025
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 K 1692/24 AO
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2025:0128.4K1692.24AO.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Scheidet eine Verzinsung nach unionsrechtlichen Grundsätzen auf Grund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus, wenn eine Behörde die Gewährung einer nach einzelstaatlichem Recht vorgesehenen Steuerbegünstigung mit der Begründung abgelehnt hat, dass das betreffende Energieerzeugnis nicht zu dem begünstigten Zweck und damit nicht zu einem doppelten Verwendungszweck im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 Buchstabe b zweiter Anstrich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. EU L 283/51) verwendet worden sei?

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 
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