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Finanzgericht Düsseldorf, 11 K 1987/25 GE

Datum:
08.10.2025
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
11 K 1987/25 GE
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2025:1008.11K1987.25GE.00
 
Tenor:

Der Bescheid über Grunderwerbsteuer vom 22.11.2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.08.2025 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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