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Finanzgericht Düsseldorf, 13 K 1262/21 E

Datum:
12.03.2024
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1262/21 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2024:0312.13K1262.21E.00
 
Tenor:

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2016 vom 24.01.2024 wird die Einkommensteuer für 2016 in der Weise festgesetzt, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung für das Objekt Z mit 1.717 Euro statt mit 1.443 Euro berücksichtigt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer für 2016 wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 93/100 und der Beklagte zu 7/100.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

 
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