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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 12/23 EU

Datum:
23.08.2023
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 K 12/23 EU
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2023:0823.4K12.23EU.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. EU L 199/4) gültig?

Dieser Beschluss ist unanfechtbar

 
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