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Finanzgericht Düsseldorf, 3 K 1940/17 F

Datum:
12.05.2023
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1940/17 F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2023:0512.3K1940.17F.00
 
Tenor:

Unter Änderung des Bescheids für 2011 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 10.06.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.12.2017 werden Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb i.H.v. ... € festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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