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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 641/20 AO

Datum:
09.02.2022
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 641/20 AO
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2022:0209.4K641.20AO.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheids vom 13. Februar  2020 verpflichtet, der Klägerin Auskunft über die sie betreffenden personen-bezogenen Daten zu erteilen, die für den Prüfungszeitraum der Jahre 2015 bis 2017 im Rahmen der Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer betreffenden Außenprüfung von ihr erhoben worden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 80 % und der Beklagte trägt 20 % der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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