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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 2626/21 Z

Datum:
19.10.2022
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2626/21 Z
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2022:1019.4K2626.21Z.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 30.9.2021 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.10.2021 verpflichtet, an die Klägerin Zoll i.H.v. 5.189,54 € zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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