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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 3205/20 Z

Datum:
13.09.2021
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3205/20 Z
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2021:0913.4K3205.20Z.00
 
Tenor:

Der Einfuhrabgabenbescheid vom 22. November 2019 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. November 2020 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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