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Finanzgericht Düsseldorf, 14 K 2577/20 E

Datum:
11.11.2021
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 2577/20 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2021:1111.14K2577.20E.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 02.06.2020 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.09.2020 wird dahin abgeändert, dass der Bruttoarbeitslohn des Klägers bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit statt mit 336.098 EUR mit 331.442 EUR zu berücksichtigen ist. Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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