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Finanzgericht Düsseldorf, 7 K 1723/17 Kg

Datum:
28.05.2018
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1723/17 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2018:0528.7K1723.17KG.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 05.01.2017 und die Einspruchsentscheidung vom 02.06.2017 werden aufgehoben, soweit die Kindergeldfestsetzungen für das Kind A und für das Kind B bis einschließlich Juni 2014 aufgehoben und das sich daraus ergebende Kindergeld zurückgefordert werden.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Berechnung der sich hieraus ergebenden Beträge wird der Beklagten auferlegt.

Die Klägerin trägt 17 %, der Beklagte 83 % der Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 
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