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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 2266/16 VSt

Datum:
21.02.2018
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2266/16 VSt
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2018:0221.4K2266.16VST.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheids vom 21.05.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.07.2016 verpflichtet, der Klägerin eine weitere Vergütung zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand:

1 2 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Entscheidungsgründe:

44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64
 

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