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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 2101/16 U

Datum:
13.06.2018
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2101/16 U
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2018:0613.4K2101.16U.00
 
Tenor:

Die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai 2016 wird aufgehoben, soweit die Steuer damit höher als                             € festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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