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Finanzgericht Düsseldorf, 9 K 1804/16 E

Datum:
13.07.2017
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1804/16 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2017:0713.9K1804.16E.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.5.2016 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers gemäß §§ 19, 34 Abs. 3 EStG in Höhe von xx Euro entfallen, mit der Maßgabe, dass die tatsächlichen Auszahlungen der „neuen“ GmbH an den Kläger in Höhe von xx Euro als zusätzliche sonstige Einkünfte zu erfassen sind.

Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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