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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 509/16 Erb

Datum:
25.01.2017
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 509/16 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2017:0125.4K509.16ERB.00
 
Tenor:

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 2. Mai 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Februar 2016 wird aufgehoben, soweit die dem Kläger entstandenen Prozesskosten von 15.014 € nicht erwerbsmindernd berücksichtigt worden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen

 
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