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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 3123/15 VBr

Datum:
31.05.2017
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3123/15 VBr
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2017:0531.4K3123.15VBR.00
 
Tenor:

Der Steuerbescheid des Beklagten vom 13. Dezember 2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. September 2015 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwenig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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