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Finanzgericht Düsseldorf, 7 K 1668/13 F

Datum:
17.08.2016
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1668/13 F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2016:0817.7K1668.13F.00
 
Tenor:

Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2004 vom 26.02.2016 und 2005 bis 2008 vom 01.09.2011 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidungen vom 18.04.2013 und 02.03.2016 werden dahin geändert, dass die Überentnahmen um die in 2004 erfolgte Einlage von € xx gemindert werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der danach festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Klägerin trägt 80 %, der Beklagte 20 % der Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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