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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 3276/15 VE

Datum:
01.06.2016
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3276/15 VE
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2016:0601.4K3276.15VE.00
 
Tenor:

Der Steueränderungsbescheid vom 15. März 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. November 2012 wird aufgehoben, soweit damit die Energiesteuer für das Kalenderjahr 2009 höher als                   € festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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