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Finanzgericht Düsseldorf, 15 K 1779/14 E

Datum:
04.02.2015
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 1779/14 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2015:0204.15K1779.14E.00
 
Tenor:

Die Einkommensteuerfestsetzung für 2012 vom 11.02.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.05.2014 wird dergestalt abgeändert, dass eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG in Höhe von 60,58 € berücksichtigt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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