Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Düsseldorf, 11 K 1438/13 BG

Datum:
10.04.2014
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1438/13 BG
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2014:0410.11K1438.13BG.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 21.11.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.04.2013 den Art- und Zurechnungsfortschreibungsbescheid auf den 01.01.2009 vom 26.03.2010 für die wirtschaftliche Einheit A, Einfamilienhaus im Wohnungs-/Teileigentum, Dachgeschoss Nr. 18, aufzuheben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank