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Finanzgericht Düsseldorf, 2 K 433/13 Kg

Datum:
16.10.2013
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 433/13 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2013:1016.2K433.13KG.00
 
Tenor:

Der Aufhebungsbescheid vom 05.04.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.01.2013 wird dahin geändert, dass für den Zeitraum Januar bis einschließlich August 2012 für die Tochter S Kindergeld in Höhe von monatlich 184 € festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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