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Finanzgericht Düsseldorf, 15 K 1511/12 Kg

Datum:
29.05.2013
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter am Finanzgericht „...“ als Berichterstatter anstelle des 15. Senats
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 1511/12 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2013:0529.15K1511.12KG.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum Mai 2010 bis Dezember 2010 für seinen Sohn „N“ Kindergeld in voller gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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