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Finanzgericht Düsseldorf, 7 K 982/12 E,G

Datum:
06.06.2012
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 982/12 E,G
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2012:0606.7K982.12E.G.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 10.02.2011 und der Gewerbesteuermessbescheid 2009 vom 11.03.2011 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.02.2012 werden dahingehend geändert, dass der gewerbliche Gewinn des Klägers auf 70.050 Euro herabgesetzt wird.

Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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