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Finanzgericht Düsseldorf, 4 V 1280/12 A(Z)

Datum:
05.06.2012
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 V 1280/12 A(Z)
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2012:0605.4V1280.12A.Z.00
 
Tenor:

Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Vollziehung des Bescheids vom 13.02.2012 - …- hinsichtlich des festgesetzten Antidumpingzolls von … € ab Fälligkeit gegen Sicherheitsleistung bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft ausgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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