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Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 4059/10 E

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 4059/10 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2012:1211.10K4059.10E.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 18. November 2010 wird dahinge­hend geändert, dass die festzusetzende Einkommensteuer um den Betrag er­mäßigt wird, der sich ergibt, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer von nach § 32d Abs. 1 EStG zu versteuernden Kapitalerträgen in Höhe von lediglich (45.484 € ./. 16.549 € =) 28.935 € ausgegangen wird.

 

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

 

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 

Die Revision wird zugelassen.

 
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