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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 2391/11 Erb

Datum:
14.12.2011
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2391/11 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2011:1214.4K2391.11ERB.00
 
Tenor:

Der Schenkungsteuerbescheid vom 6. Dezember 2002 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. Juni 2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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