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Finanzgericht Düsseldorf, 16 K 5446/05 F

Datum:
05.02.2009
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 5446/05 F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2009:0205.16K5446.05F.00
 
Tenor:

Die angefochtenen Bescheide über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für 1996 bis 2000 vom 31.5.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 14.12.2005 werden dahingehend geändert, dass der Gewinn der Klägerin für 1996 um 42.201,94 EUR, für 1997 um 9.714,03 EUR und für 1998 bis 2000 um jeweils 57.895,50 EUR gemindert wird und die herabgesetzten Einkünfte nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel auf die Gesellschafter verteilt werden.

Die Berechnung der Verteilung der herabgesetzten Gewinne der Klägerin auf die Gesellschafter wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

 
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