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Finanzgericht Düsseldorf, 16 K 3002/09 E

Datum:
29.10.2009
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 3002/09 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2009:1029.16K3002.09E.00
 
Tenor:

Der Einkommensteueränderungsbescheid für 2005 vom 10.1.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.7.2009 wird mit der Maßgabe abgeändert, dass bei der Versteuerung der Rente des Klägers bei der C Ärzteversorgung ein Prozentsatz für die Öffnungsklausel von 44,35% zugrunde gelegt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 23,96% und dem Beklagten zu 76,04% auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 
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