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Finanzgericht Düsseldorf, 15 K 4723/08 Kg

Datum:
30.09.2009
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 4723/08 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2009:0930.15K4723.08KG.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 28.10.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.11.2008 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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