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Finanzgericht Düsseldorf, 9 K 1664/07 Kg

Datum:
16.04.2008
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1664/07 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2008:0416.9K1664.07KG.00
 
Tenor:

Unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 13.2.2007 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.3.2007 wird die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seine vier Kinder ab September 2005 in gesetzlicher Höhe zu gewähren, abzüglich der bereits gewährten Kindergeldleistungen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 
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