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Finanzgericht Düsseldorf, 14 K 2546/07 Kg

Datum:
02.01.2008
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 2546/07 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2008:0102.14K2546.07KG.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 15. August 2006 und die Einspruchsentscheidung vom 5. Juni 2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gewährung von Kindergeld für seine Söhne Niklas, Petr und Bogdan unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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