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Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 5016/06 E

Datum:
10.09.2007
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 5016/06 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2007:0910.12K5016.06E.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.11.2006 wird geändert und bei der Neuberechnung der Steuer berücksichtigt, daß der Klägerin Sonderausgaben in Höhe von 4.200,- EUR entstanden sind.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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