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Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 4278/06 Kg

Datum:
10.07.2007
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 4278/06 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2007:0710.10K4278.06KG.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 30. Juni 2006 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 28. September 2006 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, für den Sohn des Klägers für die Zeit von September 2005 bis Dezember 2005 Kindergeld festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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