Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Düsseldorf, 6 K 6095/03 K,G,F

Datum:
07.02.2006
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 6095/03 K,G,F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2006:0207.6K6095.03K.G.F.00
 
Tenor:

Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 08.10.2003 und Abänderung der Bescheide über Körperschaftsteuer 2001, Gewerbesteuermessbetrag 2001, gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2001 und gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2001 wird die Körperschaftsteuer 2001 unter Ansatz eines um EUR 282.563,41 (DM 552.646) geminderten Einkommens und Hinzurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung von EUR 178.034,42 (DM 348.205) - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellungen - festgesetzt.

Der Gewerbesteuermessbetrag 2001 wird entsprechend festgesetzt.

Der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2001 und der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31.12.2001 werden entsprechend festgestellt.

Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 37% die Klägerin zu 63%.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank