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Finanzgericht Düsseldorf, 15 K 3204/04 K,G,F

Datum:
10.08.2006
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 3204/04 K,G,F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2006:0810.15K3204.04K.G.F.00
 
Tenor:

1. Die Körperschaftsteuer 2001 wird auf 0 Euro herabgesetzt. Die Gewerbesteuermessbescheide 1997 bis 2001, die Bescheide zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf dem 31.12.1997 bis 2000 und die Bescheide über die gesonderten Feststellungen des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12. 1997 bis 2000 werden dahingehend geändert, dass die in Höhe der Sondernutzungsgebühren von 504.880 DM in 1997 sowie 503.700 DM in den Jahren 1998 bis 2000 angesetzten verdeckten Gewinnausschüttungen rückgängig gemacht werden. Die Ermittlung der sich hiernach ergebenden Gewerbesteuermessbeträge sowie der gesondert festzustellenden Verluste wird dem Beklagten übertragen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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