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Finanzgericht Düsseldorf, 7 K 4746/03 F

Datum:
02.02.2005
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4746/03 F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2005:0202.7K4746.03F.00
 
Tenor:

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2000 vom 19.2.2003 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.7.2003 wird dahin geändert, dass der vortragsfähige Gewerbeverlust auf DM XXX,00 festgestellt wird.

Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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