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Finanzgericht Düsseldorf, 16 K 7407/00 E

Datum:
01.07.2004
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 7407/00 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2004:0701.16K7407.00E.00
 
Tenor:

Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide 1998 vom 18.10.1999 und 1999 vom 10.4.2000, beide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.11.2000, wird die Einkommensteuer für beide Streitjahre dergestalt herabgesetzt, daß bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in beiden Streitjahren eine degressive Abschreibung für die Dachgeschoßwohnung von 8.368 DM (= 4.278,49 EUR) gewährt wird. Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 
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