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Finanzgericht Düsseldorf, 14 K 4058/02 EZ

Datum:
11.11.2004
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 4058/02 EZ
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2004:1111.14K4058.02EZ.00
 
Tenor:

Der Bescheid über Eigenheimzulage ab 2000 vom 26. März 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Juni 2002 wird dahingehend abgeändert, dass die Eigenheimzulage erst ab 2002 aufgehoben wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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