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Finanzgericht Düsseldorf, 7 K 1200/02 G,F

Datum:
11.08.2003
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1200/02 G,F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2003:0811.7K1200.02G.F.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass mit der Übertragung der betrieblichen Wirtschaftsgüter der Einzelfirma der Klägerin einschließlich des Geschäftswertes auf die "S-GmbH" gemäß Unternehmenskaufvertrag vom 01.09.1997 in Höhe der Beteiligungsquote des Sohnes eine Entnahme aus der Einzelfirma der Klägerin vorliegt, deren Wert 40 % des Betrages der auf die "S-GmbH" übergehenden stillen Reserven entspricht.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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