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Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 4981/00 E

Datum:
18.09.2003
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 4981/00 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2003:0918.10K4981.00E.00
 
Tenor:

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 11. Juli 2000 wird der Einkommensteuerbescheid für 1998 vom 9. März 2000 dahin abgeändert, dass die Einkommensteuer auf 13.069,64 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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