Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Düsseldorf, 7 K 1151/00 GE

Datum:
06.05.2002
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1151/00 GE
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2002:0506.7K1151.00GE.00
 
Schlagworte:
Verfassungswidrigkeit; Bemessungsgrundlage; Ortswechsel; Grunderwerbsteuer
Normen:
grestg § 1 abs 1 nr 1; grestg § 1 abs 1; grestg § 1; grestg § 8 abs 1; grestg § 8; grestg § 9 abs 1 nr 1; grestg §9 abs 1; grestg § 9; grestg
Sachgebiet:
Testsachgebiet
Leitsätze:

Veräußert der Steuerpflichtige ein selbstgenutztes Einfamilienhaus an dem alten Wohnort um ein anderes an einem neuen Wohnort zu erwerben, ist die seinerzeit gezahlte Grunderwerbsteuer auch dann nicht beim Erwerb des neuen Hauses anzurechnen, wenn der Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen zu dem Ortswechsel gezwungen war.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank