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Finanzgericht Düsseldorf, 16 K 5662/99 F

Datum:
17.04.2002
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 5662/99 F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2002:0417.16K5662.99F.00
 
Tenor:

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1996 vom 27.8.1999 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 31.8.1999 wird wie folgt abgeändert:

Von dem Gesamtgewinn in Höhe von 358.890 DM und dem hiervon auf A entfallenden Betrag in Höhe von 329.770 DM wird ein Teilbetrag in Höhe von 250.000 DM als tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn festgestellt.

Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

 
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