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Finanzgericht Düsseldorf, 16 K 4405/98 E

Datum:
13.11.2002
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 4405/98 E
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2002:1113.16K4405.98E.00
 
Tenor:

Unter Änderung des Bescheids vom 27.11.1996 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 27.5.1998 ist die Einkommensteuer des Klägers für 1995 auf der Grundlage eines zu versteuernden Einkommens in Höhe von 23.912 DM festzusetzen. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt durch das Finanzamt.

Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

 
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