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Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen NRW, 36 K 1670/05.U

Datum:
19.06.2006
Gericht:
Berufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen NRW
Spruchkörper:
36. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
36 K 1670/05.U
ECLI:
ECLI:DE:BGINRW:2006:0619.36K1670.05U.00
 
Normen:
BauKaG NRW § 46 Abs 2 Nr 5
Leitsätze:

Berufspflichtverletzung durch fehlende Haftpflichtversicherung

 
Tenor:

1. Das berufsgerichtliche Verfahren wird gegen den Ingenieur Dipl.-Ing. X eröffnet.

Ihm wird zur Last gelegt, als Kammermitglied in der Zeit vom 1. Januar 2004 bis 19. Mai 2005 und ab dem 6. Februar 2006 Berufspflichten verletzt zu haben, indem er sich bei seiner beruflichen Tätigkeit nicht ausreichend gegen Haftpflichtan-sprüche versichert hat Verstoß gegen § 46 Abs. 2 Nr. 5 BauKaG NRW , sowie eine berufsbezogene Anfrage der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen nicht beantwortet hat Verstoß gegen § 46 Abs. 1 BauKaG NRW i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung der Ingenieurkammer-Bau NRW .

2. Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird dem Beschuldigten ein V e r w e i s erteilt und eine Geldbuße von 250,-- Euro aufer¬legt.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühren werden auf 50,-- Euro festgesetzt.

 
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