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Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 32 K 6611/17.S

Datum:
12.10.2017
Gericht:
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW
Spruchkörper:
32. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 K 6611/17.S
ECLI:
ECLI:DE:BGANRW:2017:1012.32K6611.17S.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Das berufsgerichtliche Verfahren wird gegen die Architektin Dipl.-Ing. B.   C.     eröffnet.

Ihr wird zur Last gelegt, als Kammermitglied Berufspflichten verletzt zu haben, indem sie

a) sich im Jahr 2016 nicht entsprechend der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW beruflich fortgebildet hat,

- Verstoß gegen § 22 Abs. 2 Nr. 4 BauKaG NRW -, und

b) die Anfragen der Architektenkammer NRW vom 16. Januar 2017 und vom 31. Januar 2017 betreffend die Absolvierung der Fortbildung im Jahr 2016 nicht beantwortet hat,

- Verstoß gegen § 22 Abs. 1 BauKaG NRW i.V.m. § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Architektenkammer NRW -.

2. Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird der Beschuldigten ein   V e r w e i s   erteilt und eine Geldbuße von 3.000,- EUR auferlegt.

Die Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühren werden auf 50,-- EUR festgesetzt.

 
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