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Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 32 K 6610/17.S

Datum:
12.10.2017
Gericht:
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW
Spruchkörper:
32. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 K 6610/17.S
ECLI:
ECLI:DE:BGANRW:2017:1012.32K6610.17S.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Eintragung des Beschuldigten in die Liste der Architekten wird wegen Verletzung beruflicher Pflichten gelöscht.

Eine erneute Eintragung des Beschuldigten in die Liste der Architekten darf nicht vor Ablauf von drei Jahren erfolgen.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühren werden auf 100,00 Euro festgesetzt.

 
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