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Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 32 K 1366/10.S

Datum:
10.12.2010
Gericht:
Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW
Spruchkörper:
32. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 K 1366/10.S
ECLI:
ECLI:DE:BGANRW:2010:1210.32K1366.10S.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Ihm wird zur Last gelegt, als Kammermitglied Berufspflichten verletzt zu haben, indem er bei dem Bauvorhaben in W.    , L.   0 und 0x, im Jahre 2008 das Bauvorhaben abweichend von der erteilten Baugenehmigung errichtet hat und von der festgesetzten und genehmigten Eingeschossigkeit ohne Genehmigung abgewichen ist – Verstoß gegen § 22 Abs. 1 BauKaG NRW –.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühren werden auf 100,00 Euro festgesetzt.

 
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