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Anwaltsgericht Köln, 4 AnwG 10/20 10 EV 25/19

Datum:
14.12.2020
Gericht:
Anwaltsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 AnwG 10/20 10 EV 25/19
ECLI:
ECLI:DE:AWGK:2020:1214.4ANWG10.20.10EV25.00
 
Tenor:

Die Angeschuldigte ist zweier Pflichtverletzungen nach §§ 43, 113 Abs. 1 und Abs. 2, 115 b BRAO i.V.m. § 316 StGB schuldig.

Gegen sie werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße von 2.000,‑‑ Euro (in Worten zweitausend) verhängt.

Die Angeschuldigte hat die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

 
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