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Landesarbeitsgericht Köln, 8 SLa 603/25

Datum:
31.07.2026
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 SLa 603/25
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2026:0731.8SLA603.25.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 5592/24
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht , 8 AZR 164/26
Schlagworte:
Arbeitnehmerhaftung
Leitsätze:

1. Eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung schließt eine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung aus.

2. Eine bestehende vom Arbeitgeber finanzierte Versicherung, die das Risiko der Existenzvernichtung ausschließt, lässt jedenfalls den Grund für eine Ausnahme der vollen Haftung in einem Fall der groben Fahrlässigkeit entfallen.

 
Tenor:
  1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az. 2 Ca 5592/24) vom 01.10.2025 wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.769.578,97 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 1.770.000,00 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus EUR 1.769.578,97 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die U LIMITED aufgrund der Überweisung vom 15.07.2024 über EUR 1.770.000,00 bis zu einer Höhe von EUR 1.769.578,97.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.926.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die ULIMITED aufgrund der Überweisung vom 16.07.2024 über EUR 1.926.000,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.852.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die ULIMITED aufgrund der Überweisung vom 18.07.2024 über EUR 1.852.000,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 103.721,34 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 1.920.000,00 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus EUR 103.721,34 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die T LIMITED aufgrund der Überweisung vom 18.07.2024 über EUR 1.920.00,00 bis zu einem Betrag von EUR 103.721,34.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.570.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die U LIMITED aufgrund der Überweisung vom 19.07.2024 über EUR 1.570.000,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.977.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen X aufgrund der Überweisung vom 24.07.2024 über EUR 1.977.000,00 bis zu einem Betrag von EUR 507.541,44.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 1.875.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die U LIMITED aufgrund der Überweisung vom 25.07.2024 über EUR 1.875.000,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 779.349,04 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 968.750,00 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus EUR 779.349,04 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die C Limit aufgrund der Überweisung vom 30.07.2024 über EUR 968.750,00 bis zu einem Betrag von EUR 779.349,04.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 968.514,37 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 968.750,00 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus EUR 968.514,37 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die CE Limited aufgrund der Überweisung vom 30.07.2024 über EUR 968.750,00 bis zu einem Betrag von EUR 968.514,37.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 992.636,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 20,81 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 992.636,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 992.636,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 20,81 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die K Limited aufgrund der Überweisung vom 31.07.2024 über USD 992.636,00 bis zu einem Betrag von aus USD 992.636,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 20,81 .

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 995.789,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 zu zahlen.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 998.230,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 159,39 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 998.230,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 998.230,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 159,39 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die H Limited aufgrund der Überweisung vom 31.07.2024 über USD 998.230,00 bis zu einem Betrag von USD 998.230,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 159,39.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 990.655,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 317.653,59 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 990.655,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 185.704,74 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025, aus USD 990.655,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 185.704,74 und abzüglich EUR 303,85 seit dem 28.10.2025 bis zum 08.01.2026 und aus USD 990.655,00 74 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 185.704, abzüglich EUR 131.948,85 seit dem 09.01.2026 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die J Limited aufgrund der Überweisung vom 31.07.2024 über USD 990.655,00 bis zu einem Betrag von USD 990.655,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 185.704,74 und abzüglich EUR 131.948,85.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 998.500,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 3.697,04 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 998.500,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 998.500,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 3.697,04 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ha Limited aufgrund der Überweisung vom 31.07.2024 über USD 998.500,00 bis zu einem Betrag von USD 998.500,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 3.697,04.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 997.700,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 367.929,64 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 997.700,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 997.700,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 367.929,64 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die HK Limitedaufgrund der Überweisung vom 31.07.2024 über USD 997.700,00 bis zu einem Betrag von USD 998.500,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 367.929,64.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 995.300,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 551.332,40 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 995.300,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 38.112,40 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 995.300,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 38.112,40 und abzüglich EUR 513.220,00 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 31.07.2024 über USD 995.300,00 bis zu einem Betrag von USD 995.300,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 38.112,40 und abzüglich EUR 513.220,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 968.750,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 397,93 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 968.750,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 968.750,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 397,93 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die W Limited aufgrund der Überweisung vom 31.07.2024 über USD 968.750,00 bis zu einem Betrag von USD 968.750,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 397,93.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 988.660,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die C Limited aufgrund der Überweisung vom 31.07.2024 über EUR 988.660,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 997.700,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 zu zahlen.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 968.750,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 272.159,09 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 968.750,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 968.750,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 272.159,09 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die N Limited aufgrund der Überweisung vom 02.08.2024 über USD 968.750,00 bis zu einem Betrag von USD 968.750,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 272.159,09.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 998.230,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 807.014,00 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 998.230,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 28.12.2025 und aus USD 998.230,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 807.014,00 seit dem 29.12.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 02.08.2024 über USD 968.230,00 bis zu einem Betrag von USD 998.230,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 807.014,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 990.655,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 02.08.2024 über USD 990.655,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 911.703,38 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 914.906,62 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus EUR 911.703,38 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die C Limited aufgrund der Überweisung vom 02.08.2024 über EUR 968.750,00 bis zu einem Betrag von EUR 911.703,38.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 979.336,00 abzüglich EUR 38.459,56 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die N Limited aufgrund der Überweisung vom 05.08.2024 über USD 979.336,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 988.770,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die N Limited aufgrund der Überweisung vom 05.08.2024 über USD 988.770,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 991.300,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 05.08.2024 über USD 991.300,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 993.552,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 05.08.2024 über USD 993.552,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 994.190,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die N Limited aufgrund der Überweisung vom 06.08.2024 über USD 994.190,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 872.680,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 35.180,43 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 872.680,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 872.680,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 35.180,43 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Te Limited aufgrund der Überweisung vom 06.08.2024 über USD 872.680,00 bis zu einem Betrag von USD 872.680,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 35.180,43.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 986.550,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 612.182,00 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 986.550,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 986.550,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 612.182,00 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die L Limited aufgrund der Überweisung vom 06.08.2024 über USD 986.550,00 bis zu einem Betrag von USD 986.550,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 612.182,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 983.800,00 abzüglich EUR 48.349,16 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 06.08.2024 über USD 983.800,00 bis zu einem Betrag von USD 983.800,00 abzüglich EUR 48.349,16.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 991.480,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 06.08.2024 über USD 991.480,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 989.750,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die C Limited aufgrund der Überweisung vom 06.08.2024 über EUR 989.750,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 933.440,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung Ansprüche der Beklagten gegen die YLimited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über EUR 933.440,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 851.832,99 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 860.416,26 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025, aus EUR 860.186,97 seit dem 28.10.2025 bis zum 17.03.2026 und aus EUR 851.832,99 seit dem 18.03.2026 zu zahlen. Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die XY Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über EUR 898.680,00 bis zu einem Betrag von EUR 851.832,99.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 864.496,81 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die C Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über EUR 878.200,00 bis zu einem Betrag von EUR 864.496,81.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 897.770,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 773.820,00 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus USD 897.770,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus USD 897.770,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 773.820,00 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die L Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über USD 897.770,00 bis zu einem Betrag von USD 897.770,00 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro abzüglich EUR 773.820,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 868.150,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die N Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über USD 868.150,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 883.740,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die N Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über USD 883.740,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 821.390,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über USD 821.390,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 846.850,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über USD 846.850,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 826.310,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Te Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über USD 826.310,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 870.880,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Te Limited aufgrund der Überweisung vom 07.08.2024 über USD 870.880,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 878.580.00,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die L Limited aufgrund der Überweisung vom 09.08.2024 über USD 878.580,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 864.600,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die L Limited aufgrund der Überweisung vom 09.08.2024 über USD 864.600,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 860.500,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die N Limited aufgrund der Überweisung vom 09.08.2024 über USD 860.500,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 882.460,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Ca Limited aufgrund der Überweisung vom 09.08.2024 über USD 882.460,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte USD 859.900,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2024 zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die Te Limited aufgrund der Überweisung vom 09.08.2024 über USD 859.900,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 878.874,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 889.920,00 seit dem 05.12.2024 bis zum 27.10.2025 und aus EUR 878.874,00 seit dem 28.10.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen die C Limited aufgrund der Überweisung vom 09.08.2024 über USD 889.920,00.

  1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 507.541,44 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Beklagten gegen X aufgrund der Überweisung vom 24.07.2024 über EUR 1.977.000,00 bis zu einem Betrag von EUR 507.541,44.

  1. Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die abgesehen von den Zahlungsabflüssen aus und im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Überweisungen entstanden sind, sowie noch entstehen werden:

(1) Überweisung in Höhe von EUR 1.770.000,00 an die U LIMITED auf die Kontonummer bei der I Limited am 15.07.2024.

(2) Überweisung in Höhe von EUR 1.926.000,00 an die U LIMITED auf die Kontonummer bei der I Limited am 16.07.2024.

(3) Überweisung in Höhe von EUR 1.852.000,00 an die LIMITED auf die Kontonummer bei der I Limited am 18.07.2024.

(4) Überweisung in Höhe von EUR 1.920.000,00 an die T LIMITED auf die Kontonummer bei der F LIMITED am 18.07.2024.

(5) Überweisung in Höhe von EUR 1.570.000,00 an die HE LIMITED auf die Kontonummer bei der S LIMITED am 18.07.2024.

(6) Überweisung in Höhe von EUR 1.570.000,00 an die U LIMITED auf die Kontonummer bei der I Limited am 19.07.2024.

(7) Überweisung in Höhe von EUR 1.875.000,00 an die die M Group auf die Kontonummer bei der K A ZRT am 24.07.2024.

(8) Überweisung in Höhe von EUR 1.977.000,00 an X auf die Kontonummer bei der bei der K A ZRT am 24.07.2024.

(9) Überweisung in Höhe von EUR 1.977.000,00 an die U LIMITED auf die Kontonummer bei der I Limited am 24.07.2024.

(10) Überweisung in Höhe von EUR 1.875.000,00 an die U LIMITED auf die Kontonummer bei der I Limited am 25.07.2024.

(11) Überweisung in Höhe von EUR 1.920.000,00 an die U LIMITED auf die Kontonummer bei der I Limited am 29.07.2024.

(12) Überweisung in Höhe von EUR 1.955.000,00 an die U LIMITED auf die Kontonummer bei der I Limited am 30.07.2024.

(13) Überweisung in Höhe von EUR 968.750,00 an die die C Limit auf die Kontonummer bei der Ch am 30.07.2024.

(14) Überweisung in Höhe von EUR 968.750,00 an die die HR Limited auf die Kontonummer bei der Han Bank am 30.07.2024.

(15) Überweisung in Höhe von EUR 968.750,00 an die CE Limited auf die Kontonummer bei der B Limited am 30.07.2024.

(16) Überweisung in Höhe von USD 968.750,00 an die XI Limited auf die Kontonummer bei der Ch am 30.07.2024.

(17) Überweisung in Höhe von USD 988.552,00 an die CE Limited auf die Kontonummer bei der B Limited am 31.07.2024.

(18) Überweisung in Höhe von USD 992.636,00 an die K Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 31.07.2024.

(19) Überweisung in Höhe von USD 995.789,00 an die HK Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 31.07.2024.

(20) Überweisung in Höhe von USD 998.230,00 an die H Limited auf die Kontonummer bei der B Limited am 31.07.2024.

(21) Überweisung in Höhe von USD 990.655,00 an die J Limited auf die Kontonummer bei der Chi Limited am 31.07.2024.

(22) Überweisung in Höhe von USD 998.500,00 an die HaLimited auf die Kontonummer bei der D Limited am 31.07.2024.

(23) Überweisung in Höhe von USD 997.700,00 an die HK Limited auf die Kontonummer bei der I Limited am 31.07.2024.

(24) Überweisung in Höhe von USD 995.300,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 31.07.2024.

(25) Überweisung in Höhe von USD 968.750,00 an die W Limited auf die Kontonummer bei der F Limited am 31.07.2024.

(26) Überweisung in Höhe von EUR 988.660,00 an die C Limit auf die Kontonummer bei der Ch Limited am 31.07.2024.

(27) Überweisung in Höhe von USD 995.789,00 an die Tey Limited auf die Kontonummer bei der CHI am 02.08.2024.

(28) Überweisung in Höhe von USD 997.700,00 an die DI Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 02.08.2024.

(29) Überweisung in Höhe von USD 968.750,00 an die N Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 02.08.2024

(30) Überweisung in Höhe von USD 998.230,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 02.08.2024.

(31) Überweisung in Höhe von USD 990.655,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 02.08.2024.

(32) Überweisung in Höhe von EU 968.750,00 an die C Limited auf die Kontonummer bei der Ch Limited am 02.08.2024.

(33) Überweisung in Höhe von USD 979.336,00 an die N Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 05.08.2024.

(34) Überweisung in Höhe von USD 988.770,00 an die N Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 05.08.2024.

(35) Überweisung in Höhe von USD 991.300,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 05.08.2024.

(36) Überweisung in Höhe von USD 993.552,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 05.08.2024.

(37) Überweisung in Höhe von USD 994,190,00 an die N Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 06.08.2024.

(38) Überweisung in Höhe von USD 872.680,00 an die Te Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 06.08.2024.

(39) Überweisung in Höhe von USD 986.550,00 an die L Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 06.08.2024.

(40) Überweisung in Höhe von USD 983.800,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 06.0.2024.

(41) Überweisung in Höhe von USD 991.480,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 06.08.2024.

(42) Überweisung in Höhe von EUR 989.750,00 an die C Limited auf die Kontonummer bei der Ch Limited am 06.08.2024.

(43) Überweisung in Höhe von EUR 933.440,00 an die Y Limited auf die Kontonummer bei der B Limited am 07.08.2024.

(44) Überweisung in Höhe von EUR 898.680,00 an die XY Limited auf die Kontonummer bei der B Limited am 07.08.2024.

(45) Überweisung in Höhe von EUR 878.200,00 an die C Limited auf die Kontonummer bei der Ch Limited am 07.08.2024.

(46) Überweisung in Höhe von USD 897.770,00 an die L Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 07.08.2024.

(47) Überweisung in Höhe von USD 868.150,00 an die N Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 07.08.2024.

(48) Überweisung in Höhe von USD 883.740,00 an die N Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 07.08.2024.

(49) Überweisung in Höhe von USD 821.390,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 07.08.2024.

(50) Überweisung in Höhe von USD 846.850,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 07.08.2024.

(51) Überweisung in Höhe von USD 826.310,00 an die Te Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 07.08.2024.

(52) Überweisung in Höhe von USD 870.880,00 an die Te Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 07.08.2024.

(53) Überweisung in Höhe von USD 878.580,00 an die L Limited auf die Kontonummer bei der St Chartered Bank Hong Kong Limited am 09.08.2024.

(54) Überweisung in Höhe von USD 864.600,00 an die L Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 09.08.2024.

(55) Überweisung in Höhe von USD 860.500,00 an die N Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 09.08.2024.

(56) Überweisung in Höhe von USD 882.460,00 an die Ca Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 09.08.2024.

(57) Überweisung in Höhe von USD 859.900,00 an die Te Limited auf die Kontonummer bei der St Limited am 09.08.2024.

(58) Überweisung in Höhe von USD 997.150,00 an die Fu Limited auf die Kontonummer bei der F Limited am 09.08.2024.

(59) Überweisung in Höhe von EUR 889.920,00 an die C Limited auf die Kontonummer bei der Ch Limited am 09.08.2024.

Ausgenommen hiervon sind Schäden, die unter § 12 a ArbGG fallen.

52. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

 
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